Schadensersatz: Gericht bewertet Porno-Filesharing mit 2,04 Euro
Ein Gericht hat fachkundig eine Klage eines Pornorechteinhabers zu Filesharing abgewiesen, weil der Beschuldigte den Anschluss nicht allein nutzte. Doch auch wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre, hätte es nur 2,04 Euro gegeben. (Tauschbörse, Internet)