Dass Telefonieren mit dem Handy im Auto verboten ist – außer natürlich per entsprechender Freisprecheinrichtung –, dürfte mittlerweile bei jedem angekommen sein. Dies hält zwar viele Autofahrer nicht davon ab, das trotzdem zu tun. Allerdings drohen saftige Geldbußen und Punkte in Flensburg, wenn sie erwischt werden. Die drohen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken allerdings auch, wenn das Handy nur mal kurz in die Finger genommen wird, um die Uhrzeit abzulesen.
Im konkreten Fall hat ein Fahrer Widerspruch eingelegt, weil er sich damit nicht abfinden wollte. Allerdings ist auch das laut den Richtern des Oberlandesgericht Zweibrücken eine „bestimmungsgemäße Nutzung des Handys", die einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt und ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Einzig das bloße Aufheben oder Umlagern des Smartphones im Auto stellt keinen Gesetzesbruch dar – vorausgesetzt man wirft dabei keinen Blick auf den Bildschirm.
Schwierig wird das bei Geräten wie beispielsweise dem Moto X und seinem Active-Display-Feature: Das zeigt unter anderem E-Mails oder SMS, ohne dass das Display manuell eingeschaltet werden muss. Das wäre nämlich im Zweifelsfall wieder „bestimmungsgemäße Nutzung des Handys" und gäbe wohl auch genug Stoff für weitere Gerichtsverfahren und Urteile her.
Quelle: Spiegel
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